Vorteile und Nachteile – vermögensverwaltende GmbH und UG

Ein großer Vorteil der vermögensverwaltenden GmbH besteht darin, wenn man mit einem langen Zeithorizont das Vermögenswachstum betreiben möchte. Erst dann trägt der zeitliche und finanzielle Aufwand Früchte.

Ziele

  • langfristiger Vermögensaufbau
  • verstärkender Zinses-Zins Effekt durch Steuervorteil
  • private Altersvorsorge

Vorteile

  • Reinvestiertes Kapital hat einen Steuersatz von 1,5-15 %
  • Kosten für den Kapitalertrag können gegengerechnet werden
  • unternehmerische Freiheit Kosten und Kapital frei zu verwalten
    • Gehalt oder Rente aus Firma bezahlen
    • Kreditvergabe aus der Firma heraus
    • vereinfachte Übertragung von Vermögen (Erbe)

Nachteile

  • Gründung eines Kapitalunternehmens notwendig
  • jährliche Steuerklärung
  • jährliche Buchhaltung
  • Kosten
    • Gründung (Notarkosten und Eintragung in die Handelskammer)
    • LEI Nummer
    • IHK Gebühr
    • Buchhaltungssoftware
    • Kosten für Depot

Steuerlicher Anreiz in der vermögensverwaltenden GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH ist Körperschafts- und Gewerbesteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer (Abkürzung: KSt) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Auf die KSt ist der Solidaritätszuschlag (Abkürzung: Solz) mit aktuell 5,5 % der Körperschaftsteuer und ist zeitgleich mit diesen Steuern zu entrichten. Damit beträgt die Körperschaftsteuer mit inkludiertem Solidaritätszuschlag bei 15,825 %.

Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Hierzu wird für Gewerbe-steuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt, welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags mündet. Die hebe berechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben (Hebesatz >200 %, im Schnitt um die 400 %).

Beispiel: Bei einem Hebesatz von 400 % müssen Einkünfte mit 29,825 % versteuert werden (GewSt + KSt + Solz).

Eine Steuer von 30% erscheint im ersten Blick nicht sehr lohnenswert, doch schauen wir genauer hin.

Gewerbesteuer

Für Kapitalgesellschaften gilt, dass alle Einkunftsarten per Definition (§8 Abs.2 KStG) Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind. Es werden alle Einkünfte summiert (und bilden nach Abzug von Verlusten und Spenden) das Einkommen unserer Spardosen GmbH. Mithilfe eines atypisch stillen Gesellschafters kann ein Gewerbesteuerfreibetrag genutzt werden.

Einkünfte aus ETFs

Innerhalb der vermögensverwaltenden GmbH sind die Gewinne nach §20 Absatz 1 Investmentsteuergesetz zu 80 % von der Körperschaftsteuer befreit. Dadurch ergibt sich eine Körperschaftsteuer von 3,165 % (= 20 % x15,825 %).

Innerhalb der vermögensverwaltenden GmbH sind die Gewinne nach §20 Absatz 5 InvStg bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die Gewerbesteuer nur zur Hälfte berücksichtigen. Das heißt, es sind nur 40 % der ETF Gewinne von der Gewerbesteuer freigestellt. Besteuert werden also 60 % der Gewinne besteuert mit der Gewerbesteuer. Beispiel: Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt sich eine Gewerbesteuer von 8,4 % (= 400 % x 3,5 % x 60 %).

Eine vermögensverwaltende GmbH hat einen Steuersatz für Gewinne aus ETFs von ~11,6 % (Beispiel mit Hebesatz von 400 %).

Eine vermögensverwaltende GmbH mit atypischen Stillhalter hat einen Steuersatz für Gewinne aus ETFs innerhalb des Gewerbefreibetrags von ~3,2 %.

Einkünfte aus der Veräußerung

Innerhalb deiner vermögensverwaltenden GmbH profitierst du von deutlich niedrigeren Steuersätzen für Veräußerungsgewinne. Denn diese Gewinne sind zu 95 % von der Steuer befreit (§ 8 b Abs.2 KStG). Dies gilt für Körperschaften und Personenvereinigungen.

Eine vermögensverwaltende GmbH mit atypischen Stillhalter hat einen Steuersatz für Gewinne durch Veräußerung innerhalb des Gewerbefreibetrags von ~0,8 %.

Einkünfte aus Dividenden

Innerhalb deiner vermögensverwaltenden GmbH sind die Dividenden immer zu 100 % körperschaftssteuerpflichtig. Bei einer normalen GmbH wären deine Gewinne zusätzlich auch noch gewerbesteuerpflichtig. Somit liegt der Steuersatz für Dividenden bei ~29,8 % (Beispiel mit Hebesatz von 400 %) in einer normalen GmbH und mit atypischen Stillhalter bei ~15,8 %.