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Dieser Artikel stellt grundsätzlich die Steuerproblematik von privaten Investoren vor. Es gibt einige bekannte Besonderheiten, auf die auch verweisen werde. Wichtig ist aber erst einmal das grundsätzliche Verständnis.

Steuerberechnung

Berechnung der Steuer mit Einbeziehung des Freibetrages und einem Beispiel

Für die Berechnung der Steuer sind folgende 3 Faktoren zu berücksichtigen:

  • Höhe des Kapitalertrages im Kalenderjahr
  • Ein- oder Mehrpersonenhaushalt
  • Kirchensteuerpflichtig? (wenn ja, Kirchensteuer im Bundesland herausfinden)

Die Berechnung:

  • 1. Von deinem Kapitalertrag wird dein Freibetrag abgezogen – übrig bleibt der Bruttoertrag
  • 2. Auf den Bruttoertrag zahlst du 25 % Abgeltungssteuer
  • 3. Auf deine Abgeltungssteuer zahlst du zusätzlich den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Kapitalerträge

Bei den Kapitalerträgen werden alle Gewinne und Verluste aus Geldgeschäften zusammengezählt. Darunter zählen Dividenden, Coupons, Veräußerungsgewinne und -verluste durch Trading, Zinsen bei Banken oder P2Ps, Handelsergebnisse durch Devisen, und so weiter.

Darunter zählen keine Einnahmen oder Verluste durch Immobilien, Aufwendungen wie Depotgebühren oder Transaktionen oder Goldveräußerung unter bestimmten Umständen.

Freibetrag

Der gesetzliche Freibetrag auf Kapitalerträge beläuft sich auf 801 € für Einzelpersonen und 1602 € bei Paaren. Der Gesetzgeber fordert bis zu der Höhe keine Steuern und auch keine Steuerklärung. Mit diesem Freibetrag sind alle Aufwendungen für den Kapitalertrag abgegolten. Der private Investor kann keine Ausgaben dafür gegenrechnen.

Private Ausgaben können folgende sein:

  • Depotgebühr
  • Transaktionsgebühr
  • Verwahrungsgebühr
  • Reisekosten zu Veranstaltungen
  • Bücher, Magazine, Lehrmaterial
  • Seminare

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen anderen Bundesländern 9 % grundsätzlich. Da es aber viele Besonderheiten im Kirchensteuergesetz gibt, empfiehlt es sich dazu einen separaten Artikel nachzuschlagen für das jeweilige Bundesland.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 %. Er bezieht sich auf die zu zahlende Kapitalertragssteuer. Die Abgeltungssteuer ist 25 %. Vereinfacht rechnet man darum oft direkt mit 26,375 % (=25 % x (1 + 5,5 %)).

Ab 2021 kann für einen Großteil der Anleger der Solidaritätszuschlag entfallen. Dies muss jeder selbst nachlesen, ob es für Ihn zutrifft.

Besonderheiten

Im Deutschen Steuerrecht gibt es viele Besonderheiten bzw. Eigenheiten. Auf zwei wesentliche gehe ich hier ein. Das eine umfasst Immobilien und Gold.

Gold

Investitionen in Gold, die über ein Jahr getätigt werden, sind steuerlich befreit. In Gold kann physisch und mit Hilfe der Börse gehandelt werden.

Investitionen unter einem Jahr werden als Trading angesehen und sind darum nicht steuerlich befreit. Wer Gold aber als Werterhalt anlegt und diese Anlage langfristig hält, muss seine Gewinne nicht steuerlich verrechnen.

Bei jedem ETC an der Börse ist das zu überprüfen. EUWAX Gold muss versteuert werden, Xetra Gold und EUWAX Gold 2 nicht. Die beiden letzteren können dir das Gold ab 1g an deine Hausbank liefern (ggf. fallen Gebühren an), während EUWAX Gold dies erst ab 100g macht.

Immobilien

Das Thema Immobilien ist bekannt und steht stellvertretend auch für andere Investitionen, die nicht unter den Kapitalertrag fallen. Es gibt viele Unterschiedliche Arten wie Immobilien gehalten werden und welche Gewinne und Verluste durch Immobilien im privaten Besitz erwirtschaftet werden. Da sich dieser Blog nicht weiter mit Immobilien auseinandersetzt, da dieses Thema zu difizill und umfangreich behandelt wird, bitte ich jeden eigenständig dieses Thema zu erörtern.

Durchaus ist aber vorstellbar, dass private Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen mit privaten Gewinnen und Verlusten aus Immobilien steuerlich betrachtet werden können. Eine Anfrage bei einem Steuerberater kann durchaus hilfreich sein.